(gut) Der Begriff Spielstraße ist in Trier nicht erst seit Einführung der temporären Spielstraßen bekannt, sondern wird im Sprachgebrauch auch oft für die „verkehrsberuhigten Bereiche“ verwendet. Doch hier liegt ein Missverständnis vor. Deshalb sollen im Folgenden die Rahmenbedingungen und Nutzungsmöglichkeiten der „verkehrsberuhigten Bereiche“ im Unterschied zu den temporären Spielstraßen erläutert werden.
Ein „verkehrsberuhigter Bereich“ wird durch das bekannte blaue Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung beschildert. Angeordnet wird es durch die Straßenverkehrsbehörde für gemischte Verkehrsflächen, auf denen ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden möglich ist. „Verkehrsberuhigte Bereiche“ kommen nur für einzelne Straßen oder Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.
Hier ist Platz für alle: Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl oder beim Spiel sowie Fahrzeugverkehr vom Fahrrad bis zum Transporter. Damit dieses rücksichtsvolle Miteinander gelingen kann, hat der Fahrzeugverkehr die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und darf Menschen zu Fuß nicht gefährden. Umgekehrt sollen Menschen zu Fuß den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Spielende Kinder sind daher angehalten, durchfahrenden Autos kurz Platz zu machen. Simeon Friedrich, Sachgebiet Sozialraumplanung im Jugendamt, sieht in den „verkehrsberuhigten Bereichen“ einen Gewinn für das Wohnumfeld, wenn sich alle an die Regeln halten.
Temporäre Spielstraßen
Auch die temporären Spielstraßen bieten aus seiner Sicht vielfältige Chancen für nachbarschaftliche Begegnungen und eröffnen neue Spielräume. Doch sie unterscheiden sich hinsichtlich der Beschilderung und der damit verbundenen Regeln von den „verkehrsberuhigten Bereichen“. Damit den Kindern der gesamte Straßenraum zum Spielen zur Verfügung steht, ist für den vereinbarten Aktionszeitraum in der temporären Spielstraße kein Fahrzeugverkehr und Parken möglich. Es werden nur solche Straßen ausgewählt, die als Wohnstraßen eine untergeordnete Bedeutung im Verkehrssystem haben und für die Verantwortliche vor Ort Kooperationsvereinbarungen mit der Straßenverkehrsbehörde abschließen.
In „verkehrsberuhigten Bereichen“ sind keine temporären Spielstraßen möglich, da hier das Spielen auf der Straße bereits allgemein zulässig ist. Die Anwohnenden der Straßen werden im Vorfeld auf die Aktionen hingewiesen und um Mitwirkung beim Freihalten der Straßen gebeten. Die Verantwortlichen der Spielaktionen (soziale Einrichtungen oder Vereine) tragen dafür Sorge, dass ein sicheres Spielen möglich ist und zum Ende des Aktionszeitraums die Straße wieder aufgeräumt ist.
Die Erfahrungen mit den „temporären Spielstraßen“ im letzten Jahr beurteilen Bürgermeisterin Elvira Garbes und der im Jugendamt für die Angebote zuständige Sozialraumplaner Friedrich unisono sehr positiv: „Viele Kinder und Erwachsene haben an den Aktionstagen die Straßen in attraktive Spielräume und lebensfrohe Begegnungsorte verwandelt. Der Dank gilt allen, die zum Gelingen beigetragen haben.“ Von vielen Teilnehmenden wurde der Wunsch nach einer Fortsetzung geäußert. Im Frühjahr soll daher eine Übersicht mit den offenen Spielangeboten in den Stadtteilen für 2022 veröffentlicht werden.
Fragen und Anregungen, aber auch Vorschläge für weitere temporäre Spielstraßen nimmt Simeon Friedrich gerne an: 0651/718-2549; simeon.friedrich@trier.de.
(aus einer Pressemitteilung der Stadt Trier vom 14.02.22